antisexismus.de

Die Website gegen Sexismus - unabhängig vom Geschlecht

Vor '98 keine Männer vergewaltigt?

Kommentar:
Erst nach Änderung des Sexualstrafrechts 1997 ist sexuelle Nötigung unabhängig vom Geschlecht ein Straftatbestand. Zuvor wurden nur Frauen als Opfer definiert (und somit gegenüber Männern privilegiert) wie im Beispiel links: es wurde lange zwar kritisiert, daß stellenweise(!) von "außerehelich" die Rede war, also "Vergewaltigung in der Ehe" angeblich legal, daß jedoch die Vergewaltigung von Männern in diesen Paragraphen unberücksichtigt blieb, weder inner- noch außerhalb der Ehe, kümmerte offenbar bis vor kurzem niemanden.

Strafgesetzbuch

§ 176. (1) Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
  1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nöthigt,
  2. eine in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindliche oder eine geisteskranke Frauensperson zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, oder
  3. mit Personen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet. [...]
Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung von 1872

§ 176 [Schwere Unzucht]
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
  1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frau vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nötigt,
  2. eine in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindliche oder geisteskranke Frau zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, oder
  3. mit Personen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet. [...]

§ 177 [Notzucht]
Mit Zuchthaus wird bestraft, wer durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine Frau zu Duldung außerehelichen Beischlafs nötigt, oder wer eine Frauensperson zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, nachdem er sie zu diesem Zwecke in einen willenslosen oder bewußtlosen Zustand versetzt hat. [...]

Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung von 1961

§ 177. Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung.
(1) Wer eine andere Person
  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. [...]

Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung von 1998
Achim Stößer, 10. April 2002

antisexismus.de