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EU-Gerichtshof zementiert Sexismus

Kommentar:
Ist es nicht faszinierend, welche absurden Begründungen zusammengeschustert werden müssen, um Sexismus zu recht-fertigen? Wehrpflicht ist etwas Militärisches, und das Militär darf diskriminieren ...

EU-Gerichtshof bestätigt deutsche Wehrpflicht

Luxemburg (dpa) – Die Wehrpflicht für Männer in Deutschland verstößt nicht gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der Geschlechter im Beruf. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden. Bestimmungen zur Organisation des Militärs in den EU-Mitgliedstaaten fielen nicht unter das Gemeinschaftsrecht, erklärten die Richter.

Sie wiesen damit das Begehren des Konstanzer Studenten Werner Dory ab, nach dessen Ansicht Männer durch die Wehrpflicht in unzulässiger Weise beruflich benachteiligt werden. Der Gerichtshof stellte fest, zwar sei die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung grundsätzlich auch auf den Zugang zur Beschäftigung in den Streitkräften anwendbar.

Die Entscheidung Deutschlands, seine Verteidigung teilweise durch eine Wehrpflicht sicher zu stellen, sei jedoch eine Entscheidung zur militärischen Organisation. Diese falle nicht unter gemeinsames EU-Recht. Daher gebe es auch keine Verpflichtung dazu, aus Gründen der Gleichbehandlung die Wehrpflicht auch auf Frauen auszudehnen oder sie insgesamt abzuschaffen, betonten die Luxemburger Richter.

Quelle: dpa – Meldung vom 11.03.2003 12:36 Uhr
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Achim Stößer, 11. März 2003

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