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Vor '98 keine Männer vergewaltigt?

Kommentar:
Erst nach Änderung des des Sexualstrafrechts im Mai 1998(!) ist sexuelle Nötigung unabhängig vom Geschlecht ein Straftatbestand. Zuvor wurden nur Frauen als Opfer definiert wie im Beispiel links: es wurde lange – zurecht – kritisiert, daß von "außerehelich" die Rede war, also "Vergewaltigung in der Ehe" legal, daß jedoch die Vergewaltigung von Männern nicht unter Strafe stand, kümmerte offenbar bis vor kurzem niemanden.

Strafgesetzbuch

§ 176 [Schwere Unzucht]
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
  1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frau vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nötigt,
  2. eine in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindliche oder geisteskranke Frau zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, oder
  3. mit Personen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet.
[...]

§ 177 [Notzucht]
Mit Zuchthaus wird bestraft, wer durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine Frau zu Duldung außerehelichen Beischlafs nötigt, oder wer eine Frauensperson zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, nachdem er sie zu diesem Zwecke in einen willenslosen oder bewußtlosen Zustand versetzt hat. [...]

Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung von 1961
Achim Stößer, 10. April 2002

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