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Begünstigung von Frauen ist grundgesetzwidrig

Kommentar:
Schade, daß dies im Gegensatz zum vielversprechenden Titel nur für einen verhältnismäßig kleinen und unscheinbaren Bereich gilt, nicht für wirklich existenzielle.

Begünstigung von Frauen ist grundgesetzwidrig

Aachen (dpa) – Die Begünstigung von Frauenaufgrund ihres Geschlechts führt nach einemUrteil des Aachener Verwaltungsgerichts zurDiskriminierung von Männern und ist mit demGrundgesetz nicht vereinbar. Mit dieserEntscheidung gab das Gericht der Klage von vierHandwerksmeistern statt. Sie hatten sich gegen ungleiche Fristen bei der Vergabe von Existenzgründungshilfen gewandt. Die Gewerbeförderungsstelle NRW hatte ihre Anträge auf Existenzgründungshilfen abgelehnt, weil sie nicht fristgerecht gestellt wurden. Während Männer ihren Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Meisterprüfung stellen müssen, dürfen sich Frauen wegen eventueller Familiengründung fünf Jahre Zeit lassen.

Quelle: taz, 18.3.1999
21. Oktober 2001

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