antisexismus.de

Die Website gegen Sexismus - unabhängig vom Geschlecht

Sexismus im BGB

Kommentar:
Dieses Gesetz wurde immerhin in diesem Jahrundert geändert:
"§ 825
Bestimmung zu sexuellen Handlungen
Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Vorschrift neugefaßt durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 ( BGBl. I S. 2674 *) m.W.v. 1.8.2002".

BGB § 825

[Bestimmung zur Beiwohnung]
Wer eine Frauensperson durch Hinterlist, durch Drohung oder unter Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung bestimmt, ist ihr zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896, 51. Auflage, Stand: 07. März 2002
antisexismus.de/bgbsex (etwa 1087 Zeichen)
Achim Stößer, 24. März 2003

antisexismus.de